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Newsbox der Mittelbayerischen Zeitung mit Lokalnachrichten aus dem Landkreis Cham:

 

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern

Veröffentlichung der Bedarfsabfrage

Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern.

Die Stadt Waldmünchen hat ein Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Das Erschließungsgebiet entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Dokument.

Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.

Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfes nach Hochgeschwindigkeitsinternet in den definierten Erschließungsgebieten.

Unternehmen, die in dem definierten Erschließungsgebiet der Gemeinde ihren Firmensitz haben, sind nun aufgefordert ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis zum 25.05.2013 zu melden. Hierfür haben wir ein Formular zum Download vorbereitet. Einen Test zum Ermitteln der aktuellen Übertragungsrate  finden Sie im nachfolgendem Link.

Leistung Ihres stationären Breitband-Internetanschlusses testen

Eine Detailkarte können Sie hier downloaden

Veröffentlicht am 24.04.2013

Weitere Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei

Stadt Waldmünchen, Rathaus, Telefon: 09972/30712
E-Mail: poststelle@waldmuenchen.de

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen   

Ackermann
Erster Bürgermeister


Öffentliche Bekanntmachungen




Wo bleibt mein Geld?

Teilnehmer zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013 gesucht

EVS 2013 LogoDas Bayerische Landesamt für Statistik Datenverarbeitung sucht rund 11.000 private Haushalte, die an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013 teilnehmen wollen. Ziel dieser Erhebung ist es, Informationen über die Konsumausgaben sowie die Einkommens- und Vermögenssituation privater Haushalte zu gewinnen. Hierfür halten die Teilnehmer drei Monate lang die Einnahmen und Ausgaben ihres Haushalts in einem Haushaltsbuch fest. Dadurch verschaffen sich die teilnehmenden Haushalte auch selbst einen Überblick über ihre finanzielle Situation, außerdem erhalten sie eine finanzielle Anerkennung von 70 Euro. Die Ergebnisse der EVS dienen z.B. der Preisindexberechnung oder als Grundlage sozialpolitischer Entscheidungen.

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik werden alle Angaben streng vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke verwendet.

Weitere Informationen finden Sie unter www.statistik.bayern.de/evs2013. Bei Interesse können Sie sich per eMail (evs2013@statistik.bayern.de), telefonisch (kostenfrei unter 0800 - 000 44 98) oder schriftlich an das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Sachgebiet 57, Finkenstr. 3, 90762 Fürth wenden.


Mikrozensus 2013 im Januar gestartet

Interviewer bitten um Auskunft

Auch im Jahr 2013 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Gesundheit befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.

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