Newsbox der Mittelbayerischen Zeitung mit Lokalnachrichten aus dem Landkreis Cham:
Der Freistaat Bayern beabsichtigt, den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) zu fördern.
Die Stadt Waldmünchen hat ein
Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau
eines NGA-Netzes bestehen könnte. Das Erschließungsgebiet
entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Dokument.
Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.
Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfes nach Hochgeschwindigkeitsinternet in den definierten Erschließungsgebieten.
Unternehmen, die in dem definierten Erschließungsgebiet der Gemeinde ihren Firmensitz haben, sind nun aufgefordert ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis zum 25.05.2013 zu melden. Hierfür haben wir ein Formular zum Download vorbereitet. Einen Test zum Ermitteln der aktuellen Übertragungsrate finden Sie im nachfolgendem Link.
Leistung Ihres stationären Breitband-Internetanschlusses testen
Eine Detailkarte können Sie hier downloaden
Veröffentlicht am 24.04.2013
Weitere Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie beiStadt Waldmünchen, Rathaus, Telefon: 09972/30712
E-Mail: poststelle@waldmuenchen.de
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Ackermann
Erster Bürgermeister
Das Bayerische Landesamt für Statistik Datenverarbeitung sucht
rund 11.000 private Haushalte, die an der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013 teilnehmen wollen. Ziel dieser Erhebung
ist es, Informationen über die Konsumausgaben sowie die
Einkommens- und Vermögenssituation privater Haushalte zu gewinnen.
Hierfür halten die Teilnehmer drei Monate lang die Einnahmen und
Ausgaben ihres Haushalts in einem Haushaltsbuch fest. Dadurch
verschaffen sich die teilnehmenden Haushalte auch selbst einen
Überblick über ihre finanzielle Situation, außerdem
erhalten sie eine finanzielle Anerkennung von 70 Euro. Die Ergebnisse
der EVS dienen z.B. der Preisindexberechnung oder als Grundlage
sozialpolitischer Entscheidungen.
Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik werden alle Angaben streng vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke verwendet.
Weitere Informationen finden Sie unter www.statistik.bayern.de/evs2013. Bei Interesse können Sie sich per eMail (evs2013@statistik.bayern.de), telefonisch (kostenfrei unter 0800 - 000 44 98) oder schriftlich an das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Sachgebiet 57, Finkenstr. 3, 90762 Fürth wenden.
Auch im Jahr 2013 wird in Bayern wie im
gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche
Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung,
durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für
Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres rund
60 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und
zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer
wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer
Gesundheit befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen
besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.